AGB

AGB

Verkauf von Handy- und OnlineTickets über den Ticketshop der MVV GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzgrundsätze

 

1. Allgemeines

(1) Für den Erwerb und die Nutzung von Handy-/OnlineTickets über den Ticketshop der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (im folgenden MVV GmbH genannt), die im Namen und auf Rechnung des Verkehrsunternehmens Busbetrieb Josef Ettenhuber GmbH handelt, gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sie ergänzen die Allgemeinen Beförderungsbestimmungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des MVV-Gemeinschaftstarifs in ihrer jeweils geltenden Fassung.

(2) Die MVV GmbH bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des IT-Dienstleisters eos.uptrade GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg, und des Dienstleisters Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH, Prinzregentenstraße 159, 81677 München, sowie des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH (im Folgenden LogPay genannt), Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn. Hierfür werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.

(3) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Handy-/OnlineTickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

 

2. Anmeldung (Eröffnung eines Kundenkontos)

(1) Um Handy-/OnlineTickets im Ticketshop der MVV GmbH erwerben zu können, muss der Kunde im Kaufprozess die nachfolgenden Daten in deutscher oder englischer Sprache wahrheitsgemäß und vollständig angeben (Kauf ohne Registrierung):

Diese Daten sind bei jedem Ticketkauf erneut anzugeben.

(2) Um bei wiederholten Käufen die erneute Eingabe der Daten zu umgehen, kann sich der Kunde im Ticketshop der MVV GmbH unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte in deutscher oder englischer Sprache registrieren (Eröffnung eines Kundenkontos):

Für den Erwerb von Zeitkarten (Wochen- und Monatskarten), Streifenkarten und dem Deutschland-Ticket ist die Eröffnung eines Kundenkontos zwingend erforderlich.

(3) Die MVV GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Verfügbarkeit des Ticketshops für den Kauf von Handy-/OnlineTickets.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend vorzunehmen. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

 

3. Erwerb und Nutzung von Handy-/OnlineTickets

(1) Mit der Bestellung eines Handy-/OnlineTickets gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Die Bestellung erfolgt durch das Klicken der Schaltfläche „Kaufen“ im MVV-Ticketshop auf der Internetseite www.mvv-muenchen.de/ticketshop oder in der MVV-App. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und der MVV GmbH zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung per E-Mail als Kaufbestätigung seitens der MVV GmbH. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt wird.

(2) Die Tickets, die über diesen Vertriebsweg angeboten werden, und die Höhe des Kaufpreises sind im Internet unter www.mvv-muenchen.de benannt. Die Höhe des Kaufpreises für das Handy-/OnlineTicket ergibt sich aus den jeweils geltenden Beförderungs- und Tarifbestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs.

(3) Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen. Die im Rahmen des Bestellvorgangs und der Nutzung des Handy-/OnlineTickets ggf. entstehenden Telekommunikationskosten trägt der Kunde.

(4) Das Handy-/OnlineTicket berechtigt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt; es gilt der MVV-Gemeinschaftstarif. Der Kunde muss das Handy-/OnlineTicket vor Fahrtantritt und ggf. vor Durchschreiten der Bahnsteigsperre erwerben und sich vom Erhalt eines gültigen Handy-/ OnlineTickets überzeugen. Für die Gültigkeit des Handy-/OnlineTickets ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich.

(5) Das Handy-/OnlineTicket ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem Kontrollmedium (gültiger Lichtbildausweis), welches auf die in der Fahrkarte als Nutzer angegebene Person ausgestellt ist. Bei Gruppenfahrten muss die in der Fahrkarte angegebene Person stets mitfahren. Ein HandyTicket ist aus Sicherheitsgründen an das beim Kauf verwendete Endgerät gebunden. Eine Übertragung des HandyTickets auf ein anderes Gerät ist nur bei Zeitkarten (in begrenzter Anzahl) möglich. Die Nutzung des HandyTickets ist ausschließlich mit dem Endgerät möglich, an welches das Ticket gebunden ist.

(6) Handy-/OnlineTicket und gültiges Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Kontrollpersonal zur Kontrolle vorzuzeigen. Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein Handy-/ OnlineTicket vorlegen (z.B. infolge technischer Störungen oder eines leeren Akkus etc.), gilt dies als Fahrt ohne gültigen Fahrschein gemäß den Bestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder der unvollständigen Übertragung des Handy-/OnlineTickets ist der Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Im Fall einer fehlerhaften Doppelbuchung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden:

Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) 
Thierschstraße 2
80538 München 
E-Mail: kundendialog@mvv-muenchen.de

(7) Bei einer nachträglichen Vorlage im Falle einer Beanstandung gilt § 9 Absatz 6 der Beförderungs- und Tarifbestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs entsprechend.

(8) Erstattung und Rücknahme von Handy-/OnlineTickets sind ausgeschlossen.

 

3a. Zusatzbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung des Deutschland-Tickets als HandyTicket

(1) Das Deutschland-Ticket wird nur im Abonnement angeboten. Mit Betätigung des „Kaufen“-Buttons schließt der Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement ab. Der Abonnementvertrag gilt für unbestimmte Zeit.

(2) Das Deutschland-Ticket wird als monatliche Fahrtberechtigung im MVV-Ticketshop in der MVV-App bereitgestellt. Es wird erstmals mit Abschluss des Abonnementvertrags bereitgestellt. Für die Folgemonate erfolgt die Bereitstellung des Deutschland-Tickets rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Monats zum Herunterladen in der App im Menüpunkt „Ticketshop“. Der Kunde erhält mit jeder monatlichen Bereitstellung eine Bestätigung per E-Mail. Zum Herunterladen des jeweiligen Folgetickets auf das Gerät muss der Menüpunkt „Ticketshop“ geöffnet werden. Das Gerät benötigt dafür eine Internetverbindung, außerdem muss der Nutzer im Ticketshop eingeloggt sein. Sollte das Ticket dort nicht angezeigt werden, kann die Ansicht durch Herunterziehen der Seite manuell aktualisiert und der Download angestoßen werden. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor Fahrtantritt zu prüfen, ob er eine gültige Fahrtberechtigung besitzt.

(3) Der Betrag für die erstmalige monatliche Fahrtberechtigung wird direkt nach Abschluss des Abonnementvertrags fällig. Die Beträge für die Folgemonate werden jeweils mit der monatlichen Bereitstellung des entsprechenden Tickets in der App zur Mitte des Vormonats fällig (monatliche Zahlungsweise). Bei Tarifänderungen werden die Abbuchungsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.

(4) Kann ein Monatsbetrag nicht abgebucht werden oder wird die Einzugsermächtigung widerrufen, kann das Abonnement durch die MVV GmbH oder den technischen Dienstleister gekündigt und das Deutschland-Ticket als HandyTicket gesperrt werden. Anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Die gegebenenfalls ausstehenden Beträge für den Nutzungszeitraum und zusätzliche Gebühren sind durch den Kunden auszugleichen.

(5) Das Abonnement kann jederzeit bis zum 10. eines Monats zum Monatsende über den Kündigungsbutton in der MVV-App oderüber den beim Vertragsabschluss mit der Bestellbestätigung verschickten Link online gekündigt werden. Dieser Link wird mit jeder monatlichen Bestätigung über die Bereitstellung des Deutschland-Tickets für den Folgemonat erneut verschickt. Alternativ kann ein im MVV-Ticketshop abgeschlossenes Deutschland-Ticket Abonnement mit einer formlosen E-Mail an kundendialog@mvv-muenchen.de unter Angabe der Kundennummer oder der Bestellnummer des Abos gekündigt werden. Nach Wirksamwerden der Kündigung werden keine weiteren Tickets in der App bereitgestellt, und der Abonnementvertrag endet.

 

4. Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht

Der Kunde hat kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht für die gekauften Handy-/OnlineTickets, da gemäß § 312 Abs. 8 BGB die Vorschriften für Fernabsatzverträge keine Anwendung auf Verträge über die Beförderung von Personen finden. Gekaufte Handy-/OnlineTickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden, da diese mehrfach verwendet werden könnten und/oder sofort zur Nutzung gültig sein könnten bzw. sind.

 

5. Kündigung des Kundenkontos

(1) Der Kunde kann das Kundenkonto gegenüber der MVV GmbH jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail an kundendialog@mvv-muenchen.de oder schriftlich kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z.B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unberührt. Die MVV GmbH kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, ordentlich kündigen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt, wenn der Kunde innerhalb von zwei Jahren keine Tickets erworben und an seinen Vertragsdaten keine Veränderung vorgenommen hat.

(2) Zur außerordentlichen Kündigung des Kundenkontos mit sofortiger Wirkung ist die MVV GmbH insbesondere berechtigt, wenn

 Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt Abs. 1 entsprechend.

(3) Mit Wirksamwerden der Kündigung können mit sofortiger Wirkung keine Handy-/ OnlineTickets mehr gekauft oder genutzt werden.

 

6. Zahlarten und Abrechnung

(1) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.

(2) Der Kunde kann für Bestellungen im Webshop zwischen folgenden Zahlarten wählen:

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung an einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht. Das Deutschland-Ticket kann nur mit den Zahlarten SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarte gekauft werden.

 

7. Einzug

(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über das Internetportal www.mvv-muenchen.de/ticketshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

 

8. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

(1) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung zu einem erworbenen Handy-/OnlineTicket erforderlich. Diese Zahlart kann nur bei einer vorherigen Registrierung (Eröffnung eines Kundenkontos) im Ticketshop der MVV GmbH genutzt werden. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Webshop oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren der Bank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(4) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. 


9. Zahlung per Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay

(1) Die Abrechnung der gekauften Handy- und OnlineTickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und AMEX möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.

(2) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

erfasst und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.

 (3) Im Rahmen der erstmaligen Angabe der Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ggf. ein Betrag in Höhe von 1 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt in der Regel automatisch innerhalb von zwei (2) Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

(4) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass das Einverständnis des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

(5) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem kreditkartenausgebenden Institut festgelegt.

(6) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / Mastercard® Identity Check™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch bei der Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Nutzers das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

(7) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(8) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.

(9) Für die Bezahlung mittels Apple Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der MVV-App im Ticketshop Apple Pay als Zahlart aus. Vor der Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die MVV-App ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

(10) Für die Bezahlung mittels Google Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der MVV-App im Ticketshop Google Pay als Zahlart aus. Vor der Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die MVV-App ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

10. Haftung der am Verkauf von Handy-/OnlineTickets beteiligten Verkehrsunternehmen und Dienstleister

(1) Für die Nutzung von Handy-/OnlineTickets ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Die Verkehrsunternehmen, die MVV GmbH und ihre Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege, Telekommunikations- und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets übernehmen sie keine Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich liegt.

(2) Der gesamte Schriftverkehr ist an die MVV GmbH zu richten.

 

11. Sperrung

(1) Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Kundenkontos fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich per E-Mail an kundendialog@mvv-muenchen.de oder über das MVV-Kundentelefon zu melden. Bis zum Eingang der Meldung haftet der Kunde für die bis dahin entstandenen Forderungen. Die MVV GmbH unterstützt den Kunden nach Erhalt der Meldung während ihrer Geschäftszeiten dahingehend, dass sein Kundenkonto für die Nutzung von Handy-/OnlineTickets sofort gesperrt wird.

(2) Stellt ein Verkehrsunternehmen oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird das Kundenkonto sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung erfolgt über eine E-Mail durch den IT-Dienstleister. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit dem Kundenkonto erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.

(3) Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird das Kundenkonto des Kunden gesperrt, bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Kunde in einem Mahnschreiben durch den Finanzdienstleister über die erfolgte Sperrung informiert. Hierbei können für den Kunden Kosten, wie etwa Mahngebühren, entstehen.

 

12. Datenschutz

12.1  Abwicklung des e-Payment-Services und Forderungsmanagement

(1) Die MVV GmbH bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des IT-Dienstleisters eos.uptrade GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg, sowie des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn. Den technischen Betrieb für die Softwarekomponenten übernimmt die eos.uptrade GmbH. Die Infrastruktur befindet sich in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland. Im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung setzen die Dienstleister Softwareinstanzen beim Rechenzentrumsbetreiber Amazon Web Services (AWS) ein. Der Betrieb dieser Komponenten findet ausschließlich am Serverstandort in Frankfurt am Main (Deutschland) statt.

(2) Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Anrede, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, ggf. Kontoverbindung, ggf. Kreditkartendaten, ggf. Mobilfunknummer) sowie Daten zu den jeweiligen Ticketkäufen des Kunden (Bestelldaten, ggf. IP-Adresse, ggf. Client, Logdaten) und alle Änderungen werden zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung der Forderungen aus dem Ticketkauf gegen den Kunden an die LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, weitergegeben. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f) DSGVO. Das berechtigte Interesse der MVV GmbH besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Verarbeitung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen. Das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über ein Ticket wird nur angenommen, wenn die LogPay Financial Services GmbH die entstehende Forderung aus dem Ticketverkauf erwirbt. Wenn die LogPay Financial Services GmbH den Erwerb der Forderung ablehnt, wird das Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abgelehnt. Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ abgerufen werden. Darüber hinaus verarbeitet die MVV GmbH Ihre personenbezogenen Daten, welche sie von der LogPay Financial Services GmbH erhält (Information über die Entscheidung, ob die Forderung erworben wird oder nicht). Ohne Bereitstellung der Daten kann kein Handy-/ OnlineTicket genutzt werden.

(3) Im Rahmen des Registrierungsprozesses für das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift und/oder bei Änderungen der Kundendaten im Zusammenhang mit dem Wechsel auf das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift kann das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH eine Überprüfung der Angaben und der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

(4) Um Betrug mit den Kontodaten zu verhindern, erfolgt im Rahmen des Registrierungsprozesses für das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift und/oder bei Änderungen der Kundendaten im Zusammenhang mit dem Wechsel auf das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift eine Verifizierung der Identität des Bankkontoinhabers. Im Rahmen dieser Verifizierung (Bank-Ident Verfahren oder Foto-Ident Verfahren) werden Vor- und Nachname, IBAN und die E-Mailadresse an die Verimi GmbH, Oranienstrasse 91, 10969 Berlin übermittelt.

(5) Zur Prüfung der vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten und zur Abwicklung von Zahlungen im Kreditkartenverfahren wird das Finanzunternehmen LogPay Financial Services GmbH die Kreditkarten- und Zahlungsdaten an einen Kreditkarten-Acquirer weitergeben. 

(6) Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, werden seine personenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der Forderungen (z.B. durch Zahlungserinnerungen/Mahnungen) und der Durchsetzung der Forderungen (etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bei klageweiser gerichtlicher Durchsetzung) an ein Inkassounternehmen weitergegeben.

12.2 Kundenbetreuung

Die MVV GmbH kann die personenbezogenen Daten der bei ihr angemeldeten Kunden zum Zwecke der Kundenbetreuung nutzen und speichern und auch zur Klärung von Fragen an ihre Dienstleister weitergeben; sie werden ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht für Werbe- oder andere Zwecke genutzt. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. b) DSGVO, zur Erfüllung des Handy-/OnlineTicketvertrags. Ohne Bereitstellung der Daten kann kein Handy-/OnlineTicket genutzt werden.

12.3 Kontrolle von Handy- und OnlineTickets

(1) Zur Einnahmensicherung dürfen die im Verbund beteiligten Verkehrsunternehmen bei der Kontrolle bei Bedarf die Ticketdaten, die im Barcode gespeicherten Informationen (Vorname und Nachname (maskiert) sowie Geburtsdatum und Anrede des Ticketinhabers) und das vom Kunden vorgelegte Kontrollmedium einsehen. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f) DSGVO. Das berechtigte Interesse der MVV GmbH und der kontrollierenden Verkehrsunternehmen besteht in der Sicherung der Fahrgeldeinnahmen. Personenbezogene Daten werden im Kontrollgerät nicht gespeichert, sondern nur angezeigt. Im Falle einer Beanstandung können personenbezogene Daten an das Verkehrsunternehmen, das die Kontrolle durchgeführt hat, zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet werden. Ohne Bereitstellung der Daten kann kein Handy-/OnlineTicket genutzt werden.

12.4 Allgemeine Bestimmungen zum Datenschutz

(1) Die von der MVV GmbH bzw. von den Dienstleistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn sie für die Erfüllung des Zwecks, zu dem sie erhoben wurden (Vertrieb von Handy- und OnlineTickets) nicht mehr erforderlich sind und die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nicht mehr entgegenstehen. Die Daten eines registrierten Kundenkontos, über das nie ein Ticketkauf erfolgt ist, werden spätestens nach zwei Jahren aus dem entsprechenden Verzeichnis gelöscht. Die Daten eines registrierten Kundenkontos, über das bereits Ticketkäufe erfolgt sind, werden zehn Jahre nach der letzten Buchung aus dem entsprechenden Verzeichnis gelöscht. Bestelldaten sind wie ein Buchungsbeleg zu behandeln und werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt, anschließend werden sie gelöscht. Im Übrigen erfolgt eine Löschung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden per E-Mail an kundendialog@mvv-muenchen.de, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In diesem Fall erfolgt die Löschung nach spätestens 60 Tagen. 

(2) Soweit der Verarbeitung personenbezogener Daten die Einwilligung des Kunden zugrunde liegt, besteht ein Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird, nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz (Art. 7 DSGVO, § 51 BDSG). 

Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO), können Sie der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,

Es besteht ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz. Diese Rechte kann der Kunde per E-Mail an kundendialog@mvv-muenchen.de geltend machen.

(3) Verantwortliche im Sinne des Datenschutzrechtes ist die MVV GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung. Sie ist per E-Mail über info@mvv-muenchen.de oder postalisch über MVV GmbH, Geschäftsführung, Thierschstraße 2, 80538 München zu erreichen. Die MVV GmbH hat einen Datenschutzbeauftragten. Dieser kann per E-Mail über datenschutz@mvv-muenchen.de oder postalisch über MVV GmbH, Datenschutzbeauftragter, Thierschstraße 2, 80538 München erreicht werden. Wenn Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an datenloeschung@mvv-muenchen.de.

(4) Gemäß Art. 77 DSGVO hat der Kunde unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines/ihres Aufenthaltsorts, seines/ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn er oder sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn oder sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.

Zuständige Aufsichtsbehörde für die MVV GmbH ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Postfach 22 12 19, 80502 München, www.datenschutz-bayern.de.

 

13. Rechtliche Vorgaben zur Streitbeilegung 

Die MVV GmbH informiert gemäß § 36 f. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), dass sie derzeit nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt.

Die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

 

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt.

 

Letzte Aktualisierung: August 2024